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Zwangsvollstreckung
Umfassender Begriff für alle mit staatlicher Hilfe durchzuführenden
Maßnahmen zur Durchsetzung eines gerichtlich oder notariell festgestellten
Rechtsanspruches. Grundlage für die Zwangsvollstreckung ist ein sog.
Vollstreckungstitel (= gerichtliches Urteil, gerichtlicher Vergleich oder
notarielle Urkunde). Zur Zwangsvollstreckung gehören z.B. Pfändung
von beweglichen Sachen, Überweisung von Forderungen wie z.B. Arbeitsentgelt,
Eintragung von Sicherungshypothek, Ordnungsgeld zur Erzwingung einer Unterlassung,
Anordnung von Haft zur Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses
und der eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und
Vollständigkeit, Zwangsräumung einer Wohnung, Zwangsversteigerung
eines Grundstückes.
Der Versicherer trägt
sämtliche Vollstreckungskosten (für Rechtsanwalt, Gericht und
Gerichtsvollzieher) für drei Anträge auf Vollstreckung oder
Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel. Lediglich für Vollstreckungen,
die später als 5 Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels
eingeleitet werden, besteht kein Rechtschutz.
28.04.2005
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
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