Wohnungs- und Grundstücks-
Rechtschutz
Schützt Sie jeweils in Ihrer Eigenschaft als:
· Eigentümer
· Vermieter
· Verpächter
· Mieter
· Pächter
· Nutzungsberechtigter (Erbbauberechtigter, Inhaber einer Dienstbarkeit
oder eines Nießbrauches)
eines im Versicherungsschein bezeichneten unbebauten oder bebauten Grundstückes,
Gebäudes (umfriedetes Bauwerk, das zum Betreten für Menschen
geeignet ist) oder
Gebäudeteiles. Die Bezeichnung im Versicherungsschein erfolgt mit
Straßenangabe und Haus- Nr. bzw., so weit diese nicht vorhanden,
mit Angabe der aus dem Kataster ersichtlichen Flur- oder Flurstück-
Nr.
Rechtschutz beinhaltet die
außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus Miet- und Pachtverträgen und aus dinglichen Rechten
an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, das sind
Eigentum, Besitz, Nachbarrecht, Grunddienstbarkeit,
Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch. Typische Auseinandersetzungen
im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz sind solche über
Mieterhöhung, Umlegung
von Modernisierungskosten, Nebenkostenberechnung, Schönheitsreparaturen,
Kündigung und Räumung, Kautionsrückgabe, Ersatzmieterauswahl.
Nicht unter den Rechtschutz fallen:
· Steuerrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Erschließungs-
oder Anliegerabgaben, die nicht regelmäßig anfallen;
· Grundstücks-
und Gebäudebewertungsangelegenheiten;
· Gebäude-Reparaturverträge
(jedoch Versicherungsschutz im Rechtschutz für Vertrags- und Sachenrecht);
· Verträge, die
der Grundstücksbenutzer (z.B. Eigentümer, Pächter) in seiner
Eigenschaft als Gewerbetreibender abgeschlossen hat, z.B. als Inhaber
eines Beherbergungsbetriebes, eines Campingplatzes;
· Verträge über
Kleinstgrundstücksflächen, z.B. Daueraufstellung von Wohnwagen
auf Campingplätzen (jedoch Versicherungsschutz im RS für Vertrags-
und Sachenrecht);
· Auseinandersetzungen
im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben des Versicherungsnehmers;
· Planfeststellungs-,
Flurbereinigungs- und Enteignungsangelegenheiten;
· Wohngeldangelegenheiten
(als rein verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen, z.Z. nicht versicherbar);
· Bergbauschäden.
28.04.2005
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich |