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Widerruf
Gesetzlich festgelegtes Recht jedes Versicherungsnehmers, seine auf Abschluss
des für die Dauer von mehr als einem Jahr bestimmten Rechtschutz-Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen (Absendung beim
VN) ab Unterzeichnung schriftlich rückgängig zu machen. Dieses
Widerrufsrecht, über das der Versicherungsnehmer schriftlich zu belehren
ist, besteht nicht für Rechtschutz-Verträge, die für eine
ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit
des Versicherungsnehmers bestimmt sind.
Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über sein Widerrufsrecht,
so erlischt dieses einen Monat nach der Zahlung des ersten Beitrages.
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