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Versicherungssumme
Stellt die Höchstgrenze der Geldleistung dar, die der Versicherer
für jeden Rechtschutz-Fall aufzuwenden hat. Die Höhe der Versicherungssumme
(= Deckungssumme) ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich.
Die Leistungen, die auf Grund eines Rechtschutz-Falles zu erbringen sind,
werden zusammengerechnet, sodass in diesen Fällen nur die einmalige
Zahlung der Versicherungssumme in Betracht kommt. Das Gleiche gilt, wenn
bei mehreren Rechtschutz-Fällen eines Versicherungsnehmers ein zeitlicher
und ursächlicher Zusammenhang besteht.
Beispiel:
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige versicherter Versicherungsnehmers
ist zu einer Massenkündigung gezwungen. Mehrere Arbeitnehmer erheben
daraufhin Kündigungsschutzklage. Für alle Rechtsstreitigkeiten
zusammen gilt die mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Versicherungssumme
als Höchstgrenze.
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
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