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Verwaltungsrecht
Gesamtheit der Vorschriften für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben
des Staates
(Bund und Länder) und der Kommunalorgane.
Rechtschutz besteht für:
· Auseinandersetzungen wegen Einschränkung, Entzuges oder
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, soweit Verwaltungsbehörden und
Verwaltungsgerichte zuständig sind;
· dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen
Anstellungsverhältnissen;
· Verfahren wegen Verletzung einer Vorschrift des Disziplinar-
oder Standesrechtes; steuer- und abgaberechtliche Auseinandersetzungen
vor Gerichten (Steuer-Rechtschutz vor Gerichten);
· öffentlich-rechtliche Grundstücksangelegenheiten für
Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
(Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz).
28.04.2005
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