Allgemeiner Rechtsschutz
im Vertrags- und Sachenrecht
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Ihre privatrechtlichen Interessen,
insbesondere aus Verträgen.
Einige Beispiele: Ansprüche
auf Vertragserfüllung wie Zahlung des Kaufpreises, Lieferung bestellter
Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Wertersatz für nicht gelieferte
Ware. Ansprüche auf Gewährleistung wie Nachbesserung eines schlecht
reparierten Gegenstandes; Ansprüche auf Minderung, z.B. Herabsetzung
des Kaufpreises wegen mangelhafter Ware.
Auseinandersetzungen in Zusammenhang
mit Mitgliedschaften (Beispiel Beitragsstreitigkeiten) in Vereinen und
vergleichbaren Organisationen (etwa in Jagd- und Fischereigenossenschaften)
werden hier nicht vertreten, weil es sich dabei nicht um ein privatrechtliches
Schuldverhältnis handelt.
Risikoausschlüsse:
Ebenfalls nicht unter die Allgemeinen Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
fallen Arbeitsverträge sowie Miet- und Pachtverträge über
Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Dafür gibt
es den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Streitfälle
bei der kurzfristigen Anmietung von Hotelzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen
werden allerdings dem Privat-Rechtschutz zugeordnet.
Im Berufs-Rechtschutz für
Selbstständige ist grundsätzlich kein Allgemeiner Rechtschutz
im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen, weil das Risiko für die
Versicherung nur schwer überschaubar ist. Eine Ausnahme: bereits
bestehende Rechtschutz-Verträge sowie Rechtsschutz-Verträge
mit selbstständigen Ärzten.
In beiden Fällen erstreckt sich der Allgemeine Rechtschutz im Vertrags-
und Sachenrecht jedoch nicht auf die Wahrnehmung aus Versicherungsverträgen.
28.04.2005
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