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Verkehrsunfallflucht
Verkehrsrechtliche Straftat,
wenn Verkehrsteilnehmer sich nach einem Verkehrsunfall der Feststellung
seiner Person, seines Fahrzeuges oder der Art seiner Beteiligung durch
Entfernen vom Unfallort entzieht, obwohl sein Verhalten zur Verursachung
des Unfalles beigetragen haben kann.
Da Unfallflucht Vorsatz voraussetzt,
entfällt der Rechtschutz rückwirkend bei rechtskräftiger
Verurteilung. In diesem Fall müssen dem Versicherer bereits gezahlte
Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten zurückerstattet werden.
28.04.2005
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