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Verkehrs - Straf -
Rechtsschutz
Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von
Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung
einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes.
Typische Verkehrsdelikte sind z.B. fahrlässige Körperverletzung
im Verkehr, fahrlässige Verkehrsgefährdung, Unfallflucht. Rechtschutz
erstreckt sich nicht auf Straftaten, wegen deren vorsätzlicher Begehung
der Versicherungsnehmer rechtskräftig verurteilt wurde. Vom Verkehrs-Straf-Rechtschutz
werden ferner sämtliche die Fahrerlaubnis (Einschränkung, Entzug,
Wiedererlangung, siehe jeweils dort) betreffenden Verfahren umfasst, so
weit diese vor den Strafgerichten durchgeführt werden.
Ferner:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren
bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen über 250,-.
28.04.2005
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