Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von
Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen
Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten-Rechtes. Typische Fälle sind
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen.
Kein Rechtsschutz besteht für
Ordnungswidrigkeiten wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.
28.04.2005
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