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Vereins - Rechtsschutz
Rechtschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen
eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung
wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist. Bietet dem
Verein Arbeits-Rechtschutz. Außerdem erhalten der Verein sowie seine
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Mitglieder (im Rahmen der Wahrnehmung
von
satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) Allgemeinen Schadenersatz-Rechtschutz,
Allgemeinen Straf-Rechtschutz, Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz,
Disziplinar- und Standes-Rechtschutz sowie Sozialgerichts-Rechtschutz.
Der Vereins-Rechtschutz enthält
nicht Verkehrs-Rechtschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz.
28.04.2005
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