Sozialgerichts-Rechtsschutz
Deckung besteht für gerichtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten
der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
und Ersatzkasse), der Arbeitsvermittlung, der Kriegsopferversorgung, des
Kindergeldgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Gesetzes über die
Altershilfe für Landwirte, des Kassenarztrechtes, des Arbeitsförderungsgesetzes.
Zu den sozialgerichtlichen
Streitigkeiten gehört übrigens auch die Geltendmachung von Ansprüchen
auf berufliche Fortbildung und Umschulung, wie Auseinandersetzungen über
Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld und solche des Arbeitgebers über
den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die sozialgerichtliche Nachprüfung
von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften wird ebenfalls
vom Sozialgerichts-Rechtsschutz erfasst. Die Sozialgerichtsbarkeit gibt
es als spezielle Gerichtsbarkeit für die genannten Auseinandersetzungen
ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.
Sozialgerichts-Rechtschutz
ist Bestandteil des Berufs-Rechtsschutz.
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