| |
Schmerzensgeld
Schadenersatzanspruch für immaterielle (= nicht materielle) Schäden,
vornehmlich für körperliche Schmerzen. Aber auch aber auch für
Ehrverletzung und mittelbare seelische Beeinträchtigung kann Schadenersatz
geltend gemacht werden.
Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches
richtet sich nach Verschuldensgrad und der wirtschaftlichen Situation
von Schädiger und Geschädigtem. Maßgeblich ist aber vor
allem der Umfang des erlittenen Schadens. Im Sinne einer Gleichbehandlung
aller Geschädigten wenden Gerichte und Versicherungen im Allgemeinen
sog. Schmerzensgeldtabellen als Anhaltspunkt für die Schmerzensgeldfestsetzung
im Einzelfall an.
Für die Durchsetzung von
Schmerzensgeldansprüchen besteht Rechtschutz im Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz
und Verkehrs-Schadenersatz-Rechtschutz.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich |
direkt zum Vergleich Versicherungen
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Rechtschutzversicherung Vergleich
Hausratversicherung Vergleich
Haftpflichtversicherung Vergleich
Haftpflicht Vergleich
Autoversicherung Vergleich
Unfallversicherung Vergleich
Sterbegeldversicherung
Gebäudeversicherung Vergleich
Hundehaftpflicht Vergleich
Hundeversicherung Vergleich
Reiseversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenzusatzversicherung
private Krankenversicherung
Rentenversicherung
Informationsseiten zu Versicherungen finden Sie hier:
Rechtsschutzversicherung
Rechtschutzversicherung
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Haftpflicht / Privathaftpflicht
Autoversicherung
Unfallversicherung
Gebäudeversicherung
Hundeversicherung
Pferdeversicherung
Hundehaftpflicht
Pferdehaftpflicht |