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Schadenmeldung
Als Versicherter haben Sie nicht die Verpflichtung, einen Rechtsschutzfall
innerhalb einer bestimmten Frist zu melden. Es steht Ihnen also frei,
darüber zu entscheiden, ob und ab wann die Bearbeitung des Rechtschutzfalles
durch die Versicherung erfolgen soll. Wenn Sie sich allerdings für
eine Bearbeitung entscheiden, müssen Sie die Versicherung unverzüglich
über alle Umstände des Versicherungsfalles vollständig
und wahrheitsgemäß unterrichten. Kommen Sie dem nicht nach,
so ist dies eine Obliegenheitsverletzung. Das kann dazu führen, dass
die Versicherung ihrer Leistungspflicht zu Recht nicht nachkommt.
Für Rechtsschutz-Fälle,
die Sie später als 3 Jahre nach Beendigung des Rechtsschutz-Vertrages
(für das betroffene Risiko) melden, besteht keine Deckung mehr.
Und unabhängig hiervon
verjähren Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung des Kalenderjahres,
in dem erstmalig Maßnahmen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
eingeleitet wurden, die geeignet waren, Kosten auszulösen.
28.04.2005
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
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