Rückzahlung von
Versicherungsleistungen
Sie sind zur Rückzahlung von Versicherungsleistungen verpflichtet,
wenn Ihre Versicherung Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vorschießt
und Sie diese Kosten auf Grund einer erfolgreichen Prozessführung
von der Gegenseite oder vom Gericht erstattet bekommen.
Das gilt auch, wenn Sie - im
Rahmen eines Straf- oder allgemeinen (nicht Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens
- Kosten aufgewendet haben und rechtskräftig festgestellt wird, dass
Sie die dem Verfahren zu Grunde liegende Tat vorsätzlich begangen
haben.
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
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geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
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