Revision / Rechtsmittel
Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche
oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz
- nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.
Die wichtigsten Rechtsmittel:
· Berufung - dient,
soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung erstinstanzlicher
Urteile,
· Revision - dient der
Überprüfung eines Urteils durch die jeweils zuständige
letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwerwiegenden Fällen
(hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung) zulässig,
· Beschwerde - z.B.
gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung, Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren.
Beachte: kurze Frist!
· Rechtsbeschwerde -
gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders in Ordnungswidrigkeits-Verfahren,
· Einspruch - z.B. gegen
Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil. Beachte: Kurze
Frist!
· Widerspruch - z.B.
gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige Verfügung, Anordnung
einer Verwaltungsbehörde. Beachte: Kurze Frist!
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