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Reisekosten
Gehören zu Ihren persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit
der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Ausnahme: Reisekosten zu ausländischem
Gericht werden übernommen, wenn Ihr persönliches Erscheinen
vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
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