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Rechtsschutzzusage
Voraussetzung: ein Rechtsschutz-Fall ist eingetreten. Die Zusage erfolgt
durch das für die Schadenbearbeitung zuständige Schadenbüro
oder die Schadenabteilung.
Stellt sich nach Erteilung
der Rechtsschutzzusage heraus, dass die notwendigen Voraussetzungen gar
nicht vorgelegen haben, kann die Versicherung sie zurückziehen. Etwa
wenn ein Unfallfahrzeug nicht Rechtsschutz versichert war. Hat die Versicherung
schon die Kosten für Sie übernommen, kann sie diese nur von
Ihnen zurück fordern, wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass
kein Rechtschutz besteht.
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
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