Rechtsanwaltskosten
Bestehen aus Gebühren und Auslagen des RA (Rechtsanwalt), deren Höhe
sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergibt.
Gebühren richten sich
(auch bei Beratungen) nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und
Sozialgerichtssachen gibt es Rahmengebühren. Kriterien für die
Bemessungsgrundlage: die Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit
der anwaltlichen Tätigkeit sowie die finanziellen Verhältnisse
des Versicherten.
Die Auslagen bestehen aus (meist
pauschalierten) Postgebühren, Kopierkosten, Mehrwertsteuer und Reisekosten
einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeldern.
Ihre Versicherung trägt
grundsätzlich nur die Kosten eines mit der Interessenwahrnehmung
beauftragten Rechtsanwaltes. Erweist sich ein Anwaltswechsel aus objektiven
Gründen, die nicht in der Person des Versicherungsnehmers liegen
als notwendig (etwa Tod oder Berufsaufgabe des Rechtsanwalts, trägt
die Versicherung auch die Kosten für den neuen Rechtsanwalt.
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
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