Obliegenheiten
Regeln für Ihr Verhalten als Versicherter, die Ihnen auf der Basis
des abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrages "obliegen" (=zu denen
Sie vertraglich verpflichtet sind). Sie müssen aus den Vertragsunterlagen
(Versicherungsantrag, Versicherungsschein, ARB) klar hervorgehen. Als
Versicherter müssen Sie diese beachten, sonst gefährden Sie
Ihren Versicherungsschutz.
Man unterscheidet:
Obliegenheiten vor Eintritt
eines Versicherungsfalles.
Sie sind damit verpflichtet:
a) jede Erweiterung des versicherten
Risikos dem Versicherer anzuzeigen, so z.B. die Anschaffung eines weiteren
Fahrzeuges im Verkehrs-Rechtsschutz. Bei Verletzung einer solchen Obliegenheit
kann Leistungsfreiheit oder -kürzung eintreten;
b) jede Änderung, insbesondere
Erhöhung der von der Versicherung übernommenen Gefahr zu vermeiden;
zum Beispiel auch Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Fahrberechtigung
oder die Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges.
Obliegenheiten nach Eintritt
eines Versicherungsfalles:
Ist ein Fall für Ihren
Rechtsschutz eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Ihrer Versicherung
die Bearbeitung bzw. Prüfung zu ermöglichen und zu erleichtern.
Kommen Sie dem vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) oder grobfahrlässig
(besonders schweres Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt)
nicht nach, kann die Versicherung die Leistung ganz zurückweisen.
28.04.2005
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