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Nebenklage
Gibt dem durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten
oder Hinterbliebenen eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben
dem Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen.
Machen Sie als Versicherter davon Gebrauch und treten somit als Nebenkläger
auf (aktive Nebenklage), besteht dafür kein Rechtsschutz.
28.04.2005
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