Mietvertrag / Vertrag
Jede Vereinbarung (auch mündlich) zwischen zwei oder auch mehreren
Partnern,
durch die sich zumindest ein Partner verpflichtet, eine Leistung (Handeln
oder
Unterlassen) zu erbringen. Dient dem Austausch von Gütern und Leistungen
im
Privat- und Geschäftsleben.
Hauptformen:
· Auftrag. Liegt vor, wenn der Beauftragte eine ihm vom Auftraggeber
übertragene Tätigkeit unentgeltlich ausführt (z.B. Beaufsichtigung
einer Wohnung während Abwesenheit des Wohnungsinhabers).
· Beherbergungsvertrag.
Liegt vor, wenn ein Vertragspartner sich zur Unterbringung einer Person
sowie den damit verbundenen Dienstleistungen und die untergebrachte Person
sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Hierzu
gehören auch Verträge zur Unterbringung im Altenheim.
· Darlehen. Liegt vor,
wenn sich Darlehensnehmer bei Erhalt eines Geldbetrages gegenüber
dem Darlehensgeber verpflichtet, diesen Geldbetrag vereinbarungsgemäß
zurückzuzahlen.
· Dienstvertrag. Liegt
vor, wenn ein Vertragspartner sich zur Leistung von Diensten und der andere
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (typisches Beispiel
ist der Arbeitsvertrag, aber auch Vertrag mit Arzt, Rechtsanwalt, Kindergarten
u.ä.)
· Finanzierungsvertrag
= für einen bestimmten Zweck vereinbartes Darlehen.
· Frachtvertrag. Liegt
vor, wenn jemand (Frachtführer) gewerbsmäßig Güter
anderer Personen gegen Entgelt befördert. Häufig wird hierfür
auch die Bezeichnung "Speditions-Vertrag" verwendet, obwohl
Spediteur nach Gesetz nur die Aufgabe hat, den Abschluss des Frachtvertrages
im eigenen Namen auf Kosten des Versenders zu besorgen.
· Handelsvertretervertrag.
Liegt vor, wenn ein selbstständiger Gewerbetreibender mit einem oder
mehreren Unternehmern vereinbart, für diese Geschäfte zu vermitteln
oder in deren Namen abzuschließen.
· Kauf. Verkäufer
ist verpflichtet, dem Käufer Eigentum an dem verkauften Gegenstand
zu verschaffen, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis
zahlen muss. Durch Abschluss des Kaufvertrages, z.B. über ein Fernsehgerät,
ist Käufer, auch wenn er Kaufpreis bezahlt hat, noch nicht Eigentümer
des Gerätes geworden; das Eigentum wird ihm erst durch Übergabe,
z.B. Lieferung des Gerätes, verschafft.
· Kommissionsvertrag.
Liegt vor, wenn jemand (Kommissionär) für Rechnung eines anderen
(Kommittent) gewerbsmäßig im eigenen Namen Kaufverträge
abschließt.
· Leasing-Vertrag. Der
Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer die Nutzung an einer
Sache (z.B. Gebäude, Fahrzeug, Maschine) gegen Entgelt. Unterscheidet
sich von Miete (siehe dort) dadurch, dass das Risiko der unverschuldeten
Beschädigung und des Verlustes vom Leasingnehmer zu tragen ist.
· Leibrente. Liegt vor,
wenn Schuldner seine Schuld bis zum Lebensende des Gläubigers in
mit diesem vereinbarten Raten abzahlt (besonders häufig bei Grundstückskaufverträgen).
· Leihe. Verleiher ist
verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch des verliehenen Gegenstandes
unentgeltlich zu gestatten.
· Maklervertrag. Makler
vermittelt den Abschluss von Verträgen (z.B. über Grundstücke,
Wohn- und Geschäftsräume, Finanzierung) und erhält bei
Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn.
· Miete. Vermieter ist
verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Gegenstandes zu
gestatten, während der Mieter den vereinbarten Mietzins zahlen muss.
· Pacht. Verpächter
ist verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes
(vornehmlich Grundstücke, Jagd oder mit Inventar ausgestattete Geschäftsräume)
zu gestatten und ihm sämtliche Erträge aus der Nutzung des Gegenstandes
zu überlassen. Der Pächter muss dafür den vereinbarten
Pachtzins zahlen.
· Reiseveranstaltungsvertrag.
Liegt vor, wenn ein Vertragspartner sich zur Beförderung und zeitlich
begrenzter Unterbringung anderer Personen gegen Entgelt verpflichtet.
Vertrag wird häufig mit zusätzlichen Dienstleistungen wie Besichtigung,
Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen gekoppelt.
· Schenkung. Liegt vor,
wenn Schenker dem Beschenkten eine unentgeltliche Zuwendung zukommen lässt.
· Speditionsvertrag.
Siehe unter Frachtvertrag.
28.04.2005
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