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Mahnbescheid
Kann per Formular im sog. vereinfachten Verfahren beim zuständigen
Gericht beantragt werden. Der Mahnbescheid dient als Grundlage für
einen Vollstreckungstitel. Die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren
ohne mündliche Verhandlung, durchzuführen, gibt es nur für
Geldforderungen. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch
ein, beginnt ein Zivilprozess wie nach einer Klageerhebung. Frühere
Bezeichnung für Vollstreckungstitel: Zahlungsbefehl.
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28.04.2005
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