Leistungspflicht
Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen
Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen:
Formell:
a) Bestehen eines Rechtsschutz-Vertrages,
b) Versicherungsschutz für
das betroffene Risiko,
c) fristgerechte Beitragszahlung
des Versicherungsnehmers
Materiell:
a) Der in der Schadenmeldung
geschilderte Sachverhalt muss einer Leistungsart zugeordnet werden können;
b) Der Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles
muss in die Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrages fallen
Beachten Sie in diesem Zusammenhang: die Wartezeit
c) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen muss im örtlichen Geltungsbereich erfolgen;
d) Ein Risikoausschluss darf
nicht vorliegen;
e) Sie müssen Ihre Obliegenheiten
erfüllt haben;
f) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen müssen ausreichende Erfolgsaussichten haben - und der
voraussichtliche Kostenaufwand darf nicht in einem groben Missverhältnis
zum angestrebten Erfolg stehen.
28.04.2005
.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich |