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Landwirtschafts- und
Verkehrs- Rechtsschutz (LuV)
Rechtschutz-Kombination für Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieben: Gilt, wenn Sie den Betrieb allein oder mit anderen bewirtschaften.
Für Mitglieder der land- bzw. forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft,
die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Der Rechtsschutz wird wirksam für
Ihren beruflichen und privaten Bereich. Verkehrs-Rechtschutz ist mit eingeschlossen,
jedoch nicht für Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse
und Anhänger, soweit dieses Fahrzeug nicht für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt ist.
Jede selbstständige oder
freiberufliche Tätigkeit (außer als Land- oder Forstwirt) fällt
unabhängig von ihrem Umfang nicht unter den Landwirtschafts- und
Verkehrs-Rechtschutz. Dafür müssen Sie ggf. einen weiteren Rechtsschutz-Vertrag
abschließen.
Im gleichen Umfang wie der
Versicherungsnehmer sind mitversichert: der Ehegatte, der im Versicherungsschein
genannte nicht eheliche Lebenspartner, die minderjährigen Kinder
sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres. Die Kinder maximal jedoch bis zu dem Zeitpunkt,
an dem sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Der Rechtschutz für volljährige
Kinder bezieht sich nur auf den privaten und beruflichen Bereich (ohne
selbständige oder freiberufliche Tätigkeit). Er gilt nicht,
wenn sie Eigentümer und Halter von Fahrzeugen sind, die auf sie zugelassen
wurden. Und er gilt nicht für Ihre Kinder als Fahrer sonstiger Fahrzeuge,
wenn diese nicht auf Sie, Ihren Lebenspartner oder Ihre minderjährigen
Kinder zugelassen sind.
Außerdem haben Rechtschutz
alle in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen in Ausübung einer
Tätigkeit für diesen Betrieb.
Versichert sind außerdem:
die im Vertrag namentlich zu benennenden, im land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb des Versicherten tätigen und dort wohnhaften Mitinhaber,
Hoferben und Altenteiler sowie deren Lebenspartner und Kinder: Und zwar
in dem Umfang, in dem für die Familienangehörigen des Versicherten
Rechtsschutz besteht.
LuV-Rechtschutz besteht aus:
· Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz,
· Arbeits-Rechtsschutz,
· Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für land- oder
forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile,
· Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
· Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
· Sozialgerichts-Rechtsschutz,
· Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
· Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
· Allgemeiner Straf-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Straf-Rechtsschutz,
· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
· Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
28.04.2005
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