| |
Ladung (in Fahrzeug)
Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden
(z.B. Gepäck), so weit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände
des Fahrzeuges handelt.
Die Ladung ist im Verkehrs-Rechtsschutz
nicht mitgeschützt. Handelt es sich um Eigentum des Versicherten,
ist dies im Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz mitversichert. Handelt es
sich um Eigentum eines nicht mitversicherten Dritten (z.B. Transportgut),
besteht Rechtsschutz nur im Rahmen eines Rechtsschutz-Vertrages dieses
Dritten.
28.04.2005
.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich |
direkt zum Vergleich Versicherungen
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Rechtschutzversicherung Vergleich
Hausratversicherung Vergleich
Haftpflichtversicherung Vergleich
Haftpflicht Vergleich
Autoversicherung Vergleich
Unfallversicherung Vergleich
Sterbegeldversicherung
Gebäudeversicherung Vergleich
Hundehaftpflicht Vergleich
Hundeversicherung Vergleich
Reiseversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenzusatzversicherung
private Krankenversicherung
Rentenversicherung
Informationsseiten zu Versicherungen finden Sie hier:
Rechtsschutzversicherung
Rechtschutzversicherung
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Haftpflicht / Privathaftpflicht
Autoversicherung
Unfallversicherung
Gebäudeversicherung
Hundeversicherung
Pferdeversicherung
Hundehaftpflicht
Pferdehaftpflicht |