Kaution
Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte
abzuwehren.
Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern,
die in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich eine Kaution verlangt,
wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont
bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses
Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,- € zur Verfügung.
Beispiele:
Nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang wird in Rumänien
die Ausreise eines Versicherten von der Hinterlegung eines Betrages im
Wert von 5.000,- € abhängig gemacht.
In der Schweiz werden Geschwindigkeitsüberschreitungen
mit 200,- sfr geahndet. Ein Versicherter muss daher eine Kaution von 300,-
sfr hinterlegen. Diese schließt die geschätzten Gerichtskosten
ein.
Die im Ausland verlangten Kautionszahlungen
dienen häufig der Absicherung der Opfer eines Verkehrsunfalls. Es
handelt sich dabei um Zivilkautionen, die von der Haftpflichtversicherung
zu tragen sind.
Als Versicherter müssen
Sie die Kaution in vollem Umfang an Ihre Versicherung zurückzahlen.
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28.04.2005
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