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Handelsgesellschaften
Für Auseinandersetzungen
aus dem Bereich Handelsgesellschaftsrecht wird kein Rechtsschutz gewährt.
Dies betrifft OHG, KG, AG, GmbH. Dieser Ausschluss bezieht sich nur auf
das spezifische Gesellschaftsrecht: etwa Bestimmungen über Gründung
und Auflösung, über Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander,
über Vertretungsbefugnis, über Ausscheiden eines Gesellschafters
und andere mehr. Es bezieht sich nicht auf Auseinandersetzungen, die sich
aus der am Gesellschaftszweck orientierten Tätigkeit der Gesellschaft
ergeben. Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang beispielsweise GmbH
betreibt Spirituosenhandel, KG betreibt Installationsbetrieb, OHG betreibt
Lebensmittel-Einzelhandel - wird Rechtsschutz im Rahmen des Berufs-Rechtsschutzes
für Selbstständige gewährt.
28.04.2005
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