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Gnadenverfahren
Sie haben den Erlass oder die
Milderung einer rechtskräftigen Geld- oder Freiheitsstrafe zum Ziel.
Die Versicherung gewährt Rechtschutz, soweit eine Eintrittspflicht
für das Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bestand, in dem
die Strafe oder Buße verhängt wurde. War die Geldstrafe oder
-buße jedoch geringer als 250,- €, besteht wegen Geringfügigkeit
leider kein Rechtschutz.
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28.04.2005
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
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