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Gleichartige Fahrzeuge
Gleichartige Fahrzeuge nach
ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingugen) sind:
· Krafträder einschließlich Mopeds und Fahrräder
mit Hilfsmotor,
· Personenkraft- und Kombiwagen,
· Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge,
· Omnibusse,
· Anhänger und Wohnwagen.
Dies wirkt sich auf den Verkehrs-Rechtsschutz
aus: Es kann nämlich Rechtsschutz auf gleichartige Fahrzeuge beschränkt
werden, sodass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch
später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherten besteht.
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28.04.2005
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