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Gewerbliche Nutzung
Liegt immer vor, wenn die Nutzung auf Gewinn gerichtet und auf Dauer angelegt
ist: also nicht nur bei Nutzung durch Gewerbetreibende.
Für gewerblich genutzte
Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile gibt es im Rahmen
des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes einen speziellen Tarif.
Der gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die nicht
von ihnen selbst, sondern von einem Mieter/Pächter gewerblich genutzt
werden.
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28.04.2005
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