Geschäftsführer
Bezeichnung für den gesetzlichen
Vertreter einer GmbH sowie für den oder die geschäftsführenden
Gesellschafter einer OHG oder KG. Für Auseinandersetzungen aus deren
Anstellungsverträgen besteht kein Rechtschutz.
Im Allgemeinen Sprachgebrauch
wird der Begriff "Geschäftsführer" umfassender verwandt,
z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Vereinen und Verbänden
sowie auch in Einzelhandelsbetrieben. Dieser Personenkreis hat uneingeschränkten
Arbeits-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz.
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für
Firmen, Vereine, Verbände u.a. hat meistens der Geschäftsführer,
der im Versicherungsantrag zu benennen ist, den nur für eine Person
vorgesehenen Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz.
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28.04.2005
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