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Gerichtskosten
Sie setzen sich zusammen aus
Gebühren und Auslagen. Die Gebühren laut Gerichtskosten-Tabelle
richten sich nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Bußgeldverfahren
nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße. Zu den
Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom
Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer
sowie die Auslagen anderer Behörden (z.B. Polizei, Feuerwehr u.a.),
deren Aufwendung für die richterliche Entscheidung notwendig war.
Müssen Sie als Versicherter
im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren Gerichtskosten in Form einer
Buße tragen - etwa um die Einstellung eines Verfahrens zu erreichen
- trägt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten nicht, da
Bußen (wie Strafen) nicht vom Rechtsschutz abgedeckt werden.
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28.04.2005
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
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