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Geltungsbereich
Ihr Rechtsschutz erstreckt sich
nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen auf Europa (einschließlich
der im Mittelmeer gelegenen Inseln). Er besteht weiterhin in den außereuropäischen
Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten,
Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln
und Madeira. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen
und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches. Außerdem muss ein Gericht
oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde
mit Sitz in dem genannten Bereich zuständig sein.
Weltweiter Versicherungsschutz
besteht bei einem maximal sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten
Auslandsaufenthalt bis zu einem in den Bedingungen festgelegten Höchstbetrag.
Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang
mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten
oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden
oder Gebäudeteilen.
Eingeschränkt ist jedoch
der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtschutz,
und zwar auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der
Bundesrepublik Deutschland. Im Beratungs-Rechtsschutz besteht Rechtschutz
nur, wenn ein deutscher Rechtsanwalt den Rechtsrat erteilt.
28.04.2005
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