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Geldstrafe
Mildeste Form der Kriminalstrafe.
Wird nach Tagessätzen (zwischen 5 und 360) berechnet. Höhe des
Tagessatzes richtet sich nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
des Täters. Sie beläuft sich üblicherweise auf das tägliche
Durchschnittsnettoeinkommen, jedoch mindestens 1,- € und höchstens
5.000 €.
28.04.2005
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