Gefahr
Versicherungstechnischer Ausdruck
für die Möglichkeit, im Versicherungsfall materielle Verluste
tragen zu müssen. Diese Gefahr übernimmt der Versicherer entsprechend
seinem im Versicherungsvertrag gegebenen Leistungsversprechen.
Erhöhung der Gefahr entsteht
durch einen nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstand, durch den ein
Rechtsschutzfall wahrscheinlicher oder der Umfang der zu erbringenden
Leistung durch die Versicherung eventuell größer wird. Beispiele:
höhere Lohnsumme, größere Anzahl der Mitversicherten,
höhere Pacht, größere landwirtschaftlich genutzte Fläche
u.a.
Weitere Beispiele zum Vergleich:
Im Verkehrs-Rechtsschutz tritt ein Lkw mit über 4 t Nutzlast an die
Stelle eines kleineren Lkw. Aber nicht: Ein Kombi-Wagen tritt an Stelle
eines Pkws, weil nach Tarif der gleiche Beitrag.
In einer Kfz-Reparaturwerkstatt erhöht sich die Beschäftigtenzahl
von 9 auf 11.
Sie sind verpflichtet, bei
einer Gefahrerhöhung die zur Berechnung des erhöhten Beitrages
erforderlichen Angaben Ihrer Versicherung mitzuteilen. Und zwar innerhalb
eines Monats nach Aufforderung. Sonst kann die Versicherung die Leistung
kürzen bzw. bei Unterlassung der Meldung eines zusätzlichen
Fahrzeuges die Leistung für das nicht gemeldete Fahrzeug ablehnen.
Davon abgesehen steht der Versicherung der Tarifbeitrag für das erhöhte
Risiko ab Eintritt der höheren Gefahr zu.
28.04.2005
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