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Gebrauch, vorübergehender
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist
die Benutzung eines sog. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges "zum vorübergehenden
Gebrauch" eingeschlossen. Damit erhalten Sie - wenn Sie vorübergehend
auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen - weiterhin uneingeschränkten
Verkehrs-Rechtsschutz. Gilt aber auch für die Fälle, in denen
Sie kurzfristig (z.B. auf Reisen) ein zusätzliches Fahrzeug anmieten.
Lediglich bei regelmäßiger Anmietung eines Fahrzeuges müssten
Sie dafür einen selbstständigen Rechtsschutz-Vertrag abschließen.
28.04.2005
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