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Freiwillige Gerichtsbarkeit
Die Freiwillige Gerichtsbarkeit
ist die gerichtliche Tätigkeit außerhalb der Prozessgerichtsbarkeit
(= streitige Gerichtsbarkeit). Hierzu zählen z.B. Vormundschafts-,
Nachlass- (Testamentseröffnung, Erbscheinerteilung), Registersachen
(Vereins-, Güterrechts-, Handelsregister), Wohnungseigentums- und
Grundbuchangelegenheiten, Beurkundungswesen, Angelegenheiten der Hausratsteilung,
Personensorgerecht sowie Verfahren vor Landwirtschaftsgerichten.
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