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Folgebeitrag
Jeder Beitrag, der nach dem
Erstbeitrag fällig ist. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des
Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlen Sie den Folgebeitrag nicht bei
Fälligkeit, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist
von mindestens zwei Wochen. Für Rechtsschutz-Fälle, die nach
Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht keine Deckung, wenn Sie Ihren
Beitrag nicht vor dem Rechtsschutz-Fall gezahlt haben und Sie auf diese
Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurden.
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Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
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geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
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