| |
Fahrzeug-Rechtsschutz
Alte Bezeichnung für jetzigen
Verkehrs-Rechtsschutz. Der Rechtsschutz bezieht sich auf ein im Versicherungsschein
bezeichnetes Fahrzeug. Daraus folgt, dass neben dem Versicherten - in
der Regel Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeuges - jeder
Mieter, Entleiher, Leasingnehmer, berechtigter Fahrer und berechtigter
Insasse des Fahrzeuges mitversichert ist (§ 21, Abs. 3).
Als besondere Form des Verkehrs-Rechtsschutzes
gilt der Fahrzeug-Rechtsschutz auch für die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr. Zum Beispiel als Fahrer jedes Fahrzeuges, als Fahrgast, als Fußgänger
und als Radfahrer.
Fahrzeug-Rechtschutz besteht
aus:
· Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Straf-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht,
· Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
· Steuer-Rechtschutz vor Gerichten.
Ausnahme: Auf Gegenstände
im Fahrzeug, beispielsweise die Ladung, erstreckt sich der Fahrzeug-Rechtschutz
nicht.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken, die uns diese Seiten zur
Verfügung gestellt haben.
Natürlich
geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung
kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich |
weitere interessante Lexikas
Rechtsschutz Lexikon
Hausratversicherung Lexikon
Haftpflichtversicherung Lexikon
Rechtsschutzversicherung Bedingungen
Rechtsschutzversicherung Vergleich
|