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Fahrverbot
Verbot, ein bestimmtes oder
jedes Kfz im Straßenverkehr zu fahren. Meist nach einer Ordnungswidrigkeit:
Kann für 1-3 Monate von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren
oder vom Strafgericht ausgesprochen werden. Damit ist aber kein Entzug
der Fahrerlaubnis verbunden; der Führerschein wird lediglich amtlich
verwahrt.
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