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Fahrgast
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz
auch auf Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller
nicht versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel.
Der Rechtschutz beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen
des Fahrzeuges.
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