Fahrerlaubnis
Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen
Wegen oder Plätzen oder auch Genehmigung für das Führen
von Luft- und Wasserfahrzeugen. Art und Inhalt der Fahrerlaubnis ergeben
sich aus der amtlichen Bescheinigung (Führerschein).
Ersterwerber des Führerscheins
erhalten Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre, verlängert
sich nach einem Verstoß um weitere 2 Jahre. In dieser Zeit kann
die Verwaltungsbehörde bei Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen
nach ihrem Ermessen 3 unterschiedliche verkehrserzieherische Maßnahmen
anordnen. Für diese besteht uneingeschränkter Rechtschutz:
· Nachschulungskurs
bzw. Aufbaukurs.
· Wiederholung der Fahrprüfung.
· Entzug der Fahrerlaubnis
Wichtig: Eine ausländische
Fahrerlaubnis wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbefristet
anerkannt.
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