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Erfolgsaussichten
Genauer Wortlaut: "hinreichende Aussicht auf Erfolg". Wird
von der Versicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
des Versicherten regelmäßig unterstellt. Es sei denn, wesentliche
Aspekte lassen annehmen, dass das Begehren des Versicherten rechtlich
nicht durchsetzbar ist.
Übrigens: Der Versicherer hat kein Recht, Ihre Erfolgsaussichten
in Straf- und Ordnungswidrigkeiten -Verfahren oder in Disziplinar- und
Standesrechtsangelegenheiten zu prüfen.
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