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Erbrecht
Das Erbrecht regelt sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge
und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben.
Dafür gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz.
Dazu zählen Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der
Erbschaft, über Testament, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein.
Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht Teil des Erbrechts; hierfür
besteht Rechtschutz im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
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