Entzug der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann entzogen, wenn Sie sich als ungeeignet
zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweisen. Zum Beispiel, wenn
Sie in erheblichem Umfang gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt durch:
·
das Strafgericht - im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen eines Verstoßes
gegen Straßenverkehrsvorschriften. Bis das Urteil rechtskräftig
wird, wird der Führerschein vorläufig entzogen;
· Rechtschutz besteht
im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes;
· durch die Verwaltungsbehörde auf Grund mehrerer Verstöße
gegen Straßenverkehrsvorschriften. Rechtsschutz besteht im Rahmen
des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen;
· für Ersterwerber, wenn sie nicht fristgerecht zur Nachschulung
oder Wiederholung der Fahrprüfung erscheinen bzw. die erneute Fahrprüfung
zwei Mal nicht bestehen. Hierfür besteht übrigens kein Rechtschutz;
· auf Grund körperlicher, geistiger oder charakterlicher
Mängel - z.B. Nachtblindheit, Epilepsie oder Rauschgiftsucht. Rechtsschutz
besteht im Rahmen des Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis
wegen körperlicher, geistiger oder
charakterlicher Mängel ist oft ein medizinisch-psychologisches Gutachten
erforderlich. Die entstehenden Kosten werden nur dann vom Rechtsschutz übernommen,
wenn das Gutachten von der Verwaltungsbehörde angefordert wurde.
Und wenn die Fahrerlaubnis
zu Unrecht entzogen wurde? In dem Fall springt der Rechtsschutz ein
und hilft Ihnen, Ihre Entschädigungsansprüche
durchzusetzen (etwa Verdienstausfall, erhöhte Fahrtaufwendungen
usw.). Dabei gilt der Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten
uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
die uns diese Seiten zur Verfügung gestellt haben. Natürlich geben wir Ihnen auch die Möglichkeit
Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich
|