Eintrittspflicht / Leistungspflicht
Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen:
Formell:
a) Bestehen eines Rechtsschutz-Vertrages,
b) Versicherungsschutz für das betroffene Risiko,
c) fristgerechte Beitragszahlung des Versicherungsnehmers
Materiell:
a) Der in der Schadenmeldung geschilderte Sachverhalt muss einer Leistungsart zugeordnet werden können;
b) Der Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles muss in die Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrages fallen
Beachten Sie in diesem Zusammenhang: die Wartezeit
c) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen muss im örtlichen Geltungsbereich erfolgen;
d) Ein Risikoausschluss darf nicht vorliegen;
e) Sie müssen Ihre Obliegenheiten erfüllt haben;
f) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen müssen ausreichende Erfolgsaussichten haben - und der voraussichtliche Kostenaufwand darf nicht in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
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Wir möchten uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
die uns diese Seiten zur Verfügung gestellt haben. Natürlich geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich
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