Einstellung des Verfahrens
Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren können - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür stimmen - jederzeit eingestellt werden. Die Kosten des Verfahrens einschl. der Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung werden dann generell der Staatskasse auferlegt. Das Gericht hat jedoch einen recht großen Ermessensspielraum, eine andere Kostenentscheidung zu treffen - und damit den Betroffenen selbst mit diesen Kosten zu belasten.
Diese Kosten trägt der Rechtsschutz, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
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