| |
Einheitsvertrag
Als Einheitsvertrag gilt jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlicher Prämienfälligkeit und einheitlichem Vertragsablauf. Daraus ergibt sich: dieser Vertrag kann nur von Versicherung und Versichertem gemeinsam gekündigt werden. Mehrere Einheitsverträge können in einem Rechtschutz-Antrag und einer Rechtschutz-Police gebündelt werden. Zusatzrisiken zu einem Einheitsvertrag (z.B. zusätzliches Fahrzeug) können nur zu den Bedingungen des zu Grunde liegenden Vertrages (insbesondere Fälligkeit und Vertragsablauf) versichert werden.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
die uns diese Seiten zur Verfügung gestellt haben. Natürlich geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich
|
weitere interessante Lexikas
Rechtsschutz Lexikon
Hausratversicherung Lexikon
Haftpflichtversicherung Lexikon
Rechtsschutzversicherung Bedingungen
Rechtsschutzversicherung Vergleich
|