Disziplinarrecht
Ist ein Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter und wird im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes geregelt. Es richtet sich gegen Beamte, Richter, Notare, Bundeswehrangehörige u.a., denen Dienstvergehen zum Vorwurf gemacht werden. Als Dienstvergehen bezeichnet werden schuldhafte Verletzungen der typischen, mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten.
Betraft werden können diese mit Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung oder Entfernung aus dem Dienst. "Disziplinar"- Maßnahmen gegen Studenten und Schüler sind keine Disziplinar-Verfahren im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen). Sie dienen ausschließlich dazu, einen geordneten Ablauf der Ausbildung zu erhalten.
Rechtsschutz besteht im Rahmen von Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz, jedoch nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz.
Neben der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (= Dienststrafverfahren) ist auch ein Strafverfahren wegen der gleichen Handlung denkbar. In diesen Fällen trägt der Versicherer die Kosten für beide Verfahren.
Vorsatztaten sind jedoch von Strafverfahren ausgeschlossen.
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