Deckungszusage / Rechtsschutzzusage
Voraussetzung: ein Rechtsschutz-Fall ist eingetreten. Die Zusage erfolgt durch das für die Schadenbearbeitung zuständige Schadenbüro oder die Schadenabteilung.
Stellt sich nach Erteilung der Rechtsschutzzusage heraus, dass die notwendigen Voraussetzungen gar nicht vorgelegen haben, kann die Versicherung sie zurückziehen. Etwa wenn ein Unfallfahrzeug nicht Rechtsschutz versichert war. Hat die Versicherung schon die Kosten für Sie übernommen, kann sie diese nur von Ihnen zurück fordern, wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass kein Rechtschutz besteht.
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